Cannabis Gesetzeslage 2026

Was ist legal? Was nicht? Was kostet Ärger?
Die aktuelle Gesetzeslage – klar, knapp, korrekt.

KCanG MedCanG StVG §24a Mai 2026

Die neue Rechtslage

Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Cannabis ist teilweise legal – aber mit klaren Grenzen und Konsequenzen.

Hier der Überblick: Was du darfst, was nicht, was es kostet, wenn du erwischt wirst, und die genauen Gesetzestexte.

25 g
erlaubt (öffentlich)
3
Pflanzen pro Person
3,5 ng
THC-Grenze Auto

Erlaubter Besitz: 25 g öffentlich / 50 g privat. Eigenanbau: 3 Pflanzen. Clubs: max. 500 Mitglieder.

§ 3, § 9, §§ 11–25 KCanG

Darf ich in der Öffentlichkeit kiffen?

Ja – aber nicht überall.

Erlaubt:

  • Straße, Park, See, Wohnung, Balkon, Garten
  • Private Grundstücke (mit Erlaubnis)

Verboten:

  • 100-Meter-Zone um Schulen, Kitas, Spielplätze, Sportstätten, Jugendeinrichtungen
  • Fußgängerzone zwischen 7 und 20 Uhr
  • In Anwesenheit von Minderjährigen – auch eigener Kinder
  • Bahnhöfe, Flughäfen, Behörden (Hausrecht)
⚡ Städte verschärfen

Viele Städte erlassen eigene Konsumverbote – München hat die gesamte Innenstadt zur Verbotszone erklärt.

Verstoß: Bußgeld bis 100.000 €.

§ 5 + § 36 KCanG

Wie viel darf ich dabeihaben?

25 g
öffentlich erlaubt
50 g
privat erlaubt
> 25 g
öffentlich strafbar
  • Bis 25 g dabei: legal
  • 26–30 g: Ordnungswidrigkeit, Bußgeld
  • Über 30 g: Straftat, bis 3 Jahre
  • Zu Hause: max. 50 g lagern
  • Samen: keine Begrenzung
⚡ Nicht geringe Menge

Ab 7,5 g reinem THC (ca. 50 g Blüten bei 15 %): besonders schwerer Fall, 1–5 Jahre Haft.

25 g öffentlich, 50 g privat.

§ 3 KCanG

Darf ich zuhause anbauen?

Ja – bis 3 Pflanzen pro Erwachsenem.

  • 3 Pflanzen gleichzeitig – egal wo
  • Abschließbarer Raum/Schrank Pflicht
  • Mietwohnung: Mietvertrag prüfen
  • Ernte: max. 50 g lagern
💡 Schimmelgefahr

Hohe Luftfeuchtigkeit = Schimmel. Gute Lüftung nicht vernachlässigen.

3 Pflanzen. Zugriffsschutz nötig.

§ 9 KCanG

Darf ich nach dem Kiffen Auto fahren?

Seit August 2024 gilt ein harter Grenzwert.

3,5 ng
THC/ml Blut
500 €
Bußgeld 1. Mal
1 Monat
Fahrverbot
  • Bis 3,5 ng: OK ohne Ausfallerscheinungen
  • Über 3,5 ng: 500 € + 2 Punkte + 1 Monat
  • Wiederholung: bis 1.500 € + 3 Monate
  • Alkohol + THC: ab 0,2 ‰ immer strafbar
⚡ Null-Toleranz unter 21

Fahranfänger unter 21 oder in Probezeit: Kein THC. 1 ng = 250 € + 1 Punkt.

⚡ MPU

Ab 10 ng oder Wiederholung: MPU droht (350–800 €).

Grenze: 3,5 ng. 1. Mal: 500 € + 2 Pkt + 1 Monat.

§ 24a StVG

Wo kann ich kaufen?

Keine legalen Shops für Genuss-Cannabis.

Legal:

  • Selbst anbauen (3 Pflanzen)
  • Anbauvereinigung (CSC)
  • Medizinisches Cannabis (Rezept + Apotheke)

Illegal (strafbar):

  • Einfuhr aus Ausland (auch Holland)
  • Schwarzmarkt / Internet
  • Weitergabe an Freunde

Nur Eigenanbau & Clubs.

§ 2 KCanG

Wie funktionieren Clubs?

Mitglied werden, mitanbauen, mitnehmen.

  • Max. 500 Mitglieder
  • Max. 25 g/Tag, 50 g/Monat
  • 18–21: max. 30 g/Monat, max. 10 % THC
  • Kein Konsum vor Ort
  • Jugendbeauftragter + Einbruchschutz

Club: bis 50 g/Monat.

§§ 11–25 KCanG

Was passiert bei einer Anzeige?

SituationFolgeStrafe
< 25 g (öffentlich)Legal
26–30 gOrdnungswidrigkeitBußgeld bis 100.000 €
> 30 gStraftatBis 3 Jahre / Geldstrafe
> 7,5 g reines THCBesonders schwer1–5 Jahre
Handel / WeitergabeStraftatBis 3 Jahre
Anbau > 3 PflanzenStraftatBis 3 Jahre
Konsum Schule/KitaOrdnungswidrigkeitBußgeld bis 100.000 €
Weitergabe an MinderjährigeVerbrechen1–5 Jahre
> 3,5 ng am SteuerOrdnungswidrigkeit500 € + 2 Pkt + 1 Monat
💡 Altfälle

§ 37 KCanG: Löschung von Altverurteilungen aus Register möglich.

Medizinisches Cannabis?

Mit Rezept in der Apotheke.

  • Verschreibung: bei schweren Erkrankungen
  • Krankenkasse: übernimmt bei Genehmigung
  • Selbstzahler: ca. 5–15 €/g

Rezeptpflichtig. Apotheke.

MedCanG

Kann der Chef mich feuern?

Kommt auf den Job an.

  • Büro: Feierabend-Konsum geht ihn nichts an
  • Sicherheitsjobs: Null-Toleranz
  • Zufallstests: nur mit Regelung im Vertrag

Was kostet ein Verstoß?

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
THC > 3,5 ng (1.)500 €21 Monat
THC > 3,5 ng (2.)1.000 €23 Monate
THC > 3,5 ng (3.)1.500 €23 Monate
THC + Alkohol1.000–3.000 €2–31–3 Monate
Fahranfänger THC250 €1
KonsumverbotBis 100.000 €
WerbeverbotBis 100.000 €
⚡ Versteckte Kosten

Anwalt (500–2.000 €) + MPU (350–800 €) + Versicherung. Gesamt bis 10.000 €.


Gesetzesauszug – die Paragraphen

Alle relevanten Passagen aus KCanG, MedCanG und StVG im Originalwortlaut.

§ 2 KCanG – Grundsätzliches Verbot

(1) Es ist verboten, Cannabis zu besitzen, anzubauen, herzustellen, einzuführen, auszuführen, zu veräußern, abzugeben, zu verabreichen, weiterzugeben oder sonst in den Verkehr zu bringen.

(2) Es ist verboten, aus Cannabis Cannabinoide zu extrahieren, es sei denn, die Extraktion dient wissenschaftlichen Zwecken oder der Gewinnung von CBD mit einem THC-Gehalt von nicht mehr als 0,3 %.

(3) Die Verbote gelten nicht, soweit dieses Gesetz oder das Medizinal-Cannabisgesetz Ausnahmen vorsehen oder eine Erlaubnis erteilt wurde.

§ 3 KCanG – Erlaubter Besitz

(1) Volljährigen ist der Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum gestattet, und zwar im öffentlichen Raum bis zu 25 Gramm und im privaten Raum bis zu 50 Gramm.

(2) Der Besitz im öffentlichen Raum ist nur in der für den Eigenkonsum erforderlichen Menge gestattet.

§ 4 KCanG – Cannabissamen

(1) Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern die Samen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind.

(2) Die Einfuhr von Cannabissamen aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist zulässig.

§ 5 KCanG – Konsumverbote

(1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist verboten.

(2) Der Konsum ist verboten in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen, öffentlich zugänglichen Sportstätten, in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr sowie in Sichtweite (100 m) der Eingänge dieser Einrichtungen.

(3) Die Länder können durch Landesrecht weitere Konsumverbote erlassen.

§ 9 KCanG – Privater Eigenanbau

(1) Volljährige sind berechtigt, zum Eigenkonsum bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anzubauen.

(2) Der Anbau hat so zu erfolgen, dass der Zugriff durch Minderjährige oder unberechtigte Dritte wirksam verhindert wird.

(3) Der Anbau außerhalb der eigenen Wohnung ist nicht gestattet.

§ 11 KCanG – Anbauvereinigungen

(1) Wer gemeinschaftlich Cannabis zum Eigenkonsum der Mitglieder anbaut und an Mitglieder weitergibt, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.

(2) Die Anbauvereinigung muss als eingetragener, nichtwirtschaftlicher Verein (e. V.) organisiert sein. Höchstens 500 Mitglieder.

§ 18 KCanG – Abgabemengen

(3) Die Anbauvereinigung darf an ein volljähriges Mitglied je Kalendertag höchstens 25 Gramm und je Kalendermonat höchstens 50 Gramm Cannabis abgeben.

(4) Für Mitglieder unter 21 Jahren: max. 30 Gramm pro Monat, THC-Gehalt max. 10 %.

§ 27 KCanG – Werbe- und Sponsoringverbot

(1) Es ist verboten, für Cannabis, Cannabissamen, Anbauvereinigungen oder den privaten Eigenanbau zu werben oder Sponsoring zu betreiben.

(3) Nicht als Werbung gelten: wissenschaftliche Informationen, sachliche Information der Mitglieder einer Anbauvereinigung sowie Informationen über gesundheitliche Risiken.

§ 34 KCanG – Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 Cannabis besitzt, anbaut, herstellt, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, verabreicht, weitergibt oder in den Verkehr bringt.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren.

(4) Der Versuch ist strafbar.

§ 24a StVG – Cannabis im Straßenverkehr

(2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung von Cannabis ein Kraftfahrzeug führt, wenn eine THC-Konzentration von 3,5 ng/ml Blutserum oder mehr festgestellt wird.

(2a) Ordnungswidrig handelt auch bei Mischkonsum mit Alkohol ab 0,2 Promille.

MedCanG – Medizinal-Cannabisgesetz

Cannabis zu medizinischen Zwecken unterliegt weiterhin der Verschreibungspflicht. Nur in Apotheken auf ärztliche Verschreibung.

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Keine Rechtsberatung. Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand Mai 2026.

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